AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schaffen Klarheit für eine verlässliche Zusammenarbeit.
Bitte lesen Sie sie durch, bevor Sie eines unserer Formate buchen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Dienstleistungen von Sabine Schieck, management-by-shakespeare, Bankstraße 4, 74921 Helmstadt-Bargen, E-Mail: schieck@mbys.eu (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) genannt.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden erhält.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: Führungskräftetraining und Persönlichkeitsentwicklung mit Theatermethoden (ausschließlich firmeninternen Gruppentrainings, (Einzel-)Coachings, Events und ähnliche Dienstleistungen).
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber: Inhalte und Methoden werden individuell auf die vereinbarten Ziele abgestimmt und im Angebot beschrieben. Wird das Angebot angenommen, sind die Angebotsinhalte Vertragsbestandteil.
Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt. Sie sind an den erfolgreichen Abschluss des Trainings gebunden, was die vollständige Teilnahme des Teilnehmenden voraussetzt.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird.
Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber. Ausnahme: Inhaltliche Anpassungen während des Trainings oder Coachings sind spontan möglich (Aktualisierung, didaktische Optimierung oder ähnliches), wenn sich im Training oder Coaching andere Bedarfe ergeben, die nach Ansicht des Coaches vorrangig behandelt werden sollten. Der Kern des Trainings oder Coachings darf sich dadurch jedoch nicht grundlegend verändern.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.2 Im Falle von Online-Trainings oder -Coachings sorgt der Auftraggeber bzw. jeder Teilnehmende eigenständig, rechtzeitig und auf eigene Kosten für seinen Internetzugang und die notwendige technische Leistungsfähigkeit seines Equipments.
Der Teilnehmende verpflichtet sich, Daten anderer Teilnehmenden sowie Inhalte der Online-Plattform Dritten nicht zugänglich zu machen.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Die genannten Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung/Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.
Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Die Teilnahme an Trainings und Coachings erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden bzw. des Auftraggebers. Auch für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmenden bzw. des Auftraggebers haften diese selbst.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell. Ist nichts individuell vereinbart, gelten folgende Regelungen:
Unmittelbar nach Auftragserteilung reserviert der Auftragnehmer Trainer:innen und Location, um die Wünsche des Kunden bestmöglich zu erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass dadurch bereits Kosten entstehen (Trainerhonorar, Location-Miete etc.), die bei eventuellem Rücktritt/Storno an den Auftraggeber weitergegeben werden müssen.
Es gelten folgende Regelungen:
Stornierung einzelner Teilnehmender
Wird nur die Teilnahme einer Person in einem Training mit mehreren Teilnehmenden storniert, bleibt dies ohne Folgen für die Gesamtbuchung und den Gesamtbetrag laut Angebot. Die Benennung von Ersatzteilnehmenden ist jederzeit möglich.
Kompletter Rücktritt/Stornierung
• Der vollständige Rücktritt von einem gebuchten Training oder Coaching muss schriftlich erfolgen (formlos per E-Mail genügt).
• Bis sechs Wochen vor Trainings-/Coachingbeginn ist die Stornierung kostenfrei.
• Nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist fallen 50 % der Buchungssumme laut Angebot für das entsprechende Training/Coaching an.
• Bei Nichterscheinen oder Abbruch des Trainings/Coachings fallen 100 % der Buchungssumme laut Angebot an.
• Maßgeblich ist der Eingang der Stornomitteilung beim Auftragnehmer.
Trainer-Umbesetzung oder Verlegung des Seminarort
Die Notwendigkeit zur Umbesetzung von Trainern oder zur Verlegung des Seminarorts kann aus theaterproduktionstechnischen Gründen auch kurzfristig erforderlich werden. Solche Änderungen liegen nicht im Entscheidungsbereich des Auftragnehmers und berechtigen nicht zur Reduzierung des Entgelts oder zur Stornierung.
Umstellung von Präsenz- auf Online-Training/Coaching
Der Auftragnehmer kann die Trainings-/Coachingform von Präsenz zu Live-Online-Präsenz wechseln, sofern eine Pandemie oder ähnlich triftige Gründe diesen Wechsel erforderlich machen und sich das Training/Coaching grundsätzlich auch online durchführen lässt. Dieser Wechsel berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Entgelts.
Kurzfristige Absage des Trainings/Coachings seitens Auftragnehmer
Muss ein Training/Coaching kurzfristig abgesagt werden (z. B. bei spontanem Ausfall des Trainers/Coaches durch Krankheit oder Unfall, höherer Gewalt, Epidemien/Pandemien o. ä., wird in gemeinsamer Absprache ein Ersatztermin definiert. Zu einer Komplett-Stornierung oder Minderung des vereinbarten Entgelts berechtigt dies nicht.
Für etwaige Schäden, die dem Auftraggeber durch solche eine kurzfristige Absage eines Trainings/Coachings entstehen, kommt der Auftragnehmer nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten auf (siehe Abschnitt „Haftung“).
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus triftigem Grund bleibt unberührt.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
7.3 Jeder Teilnehmende bzw. der Auftraggeber verpflichtet sich mit seiner Teilnahme automatisch zur absoluten Geheimhaltung gegenüber allem, was ihm im Laufe des Trainings/Coachings von anderen Teilnehmenden offenbart wird. – Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflicht können zu Schadensersatzforderungen führen.
7.4 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
8. Nutzungsrechte
Sämtliche Kursmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Teilnehmende bzw. der Auftraggeber dürfen diese auch nach dem Training/Coaching für eigene/persönliche Zwecke nutzen, aber nicht an Dritte weitergeben – auch nicht digital. Aufzeichnungen des Trainings sind insbesondere aus Datenschutzgründen nicht gestattet.
9. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt.
Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
9.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt.
Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
(Diese AGB wurden mit maßgeblicher Unterstützung von eRecht24 erstellt.)
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